Sachverständiger Steinfurt
Johannes Wiemers
Bausachverständiger und Baugutachter
Buchweizenkamp 1648565 Steinfurt
Tel: 02551 709 29 70
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Qualifikation
- Diplom-Ingenieur (FH)
- Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
- Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Steinfurt steht Ihnen Herr Johannes Wiemers als Sachverständiger zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Johannes Wiemers kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Steinfurt, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Steinfurt kommen bzw. sich nicht in Steinfurt auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Steinfurt - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Steinfurt im Münsterland zählt rund 34.000 Einwohner und vereint charmantes Altstadtflair mit moderner Infrastruktur. Die beiden Stadtteile Burgsteinfurt und Borghorst prägen das Bild mit historischen Gebäuden, kulturellen Angeboten und lebendigem Stadtleben.
Infrastruktur und Freizeit
Steinfurt ist gut angebunden über die B54 Richtung Münster und Enschede sowie durch den Bahnhof mit Anbindung an den Regionalverkehr. Schulen, Hochschulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten sind reichlich vorhanden. Erholungsgebiete wie der Bagno-Park, zahlreiche Radwege und Sportangebote sorgen für ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm.
Immobilienmarkt in Steinfurt
Der Markt bietet eine Mischung aus Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und gepflegten Eigentumswohnungen. Kaufpreise bewegen sich im Schnitt zwischen 2.500 – 3.500 €/m², Mietpreise bei etwa 8 – 10 €/m². Die gute Wohnqualität, gepaart mit der Nähe zu Münster, macht Steinfurt attraktiv für Familien, Berufspendler und Kapitalanleger.
Ihre Bausachverständigen in Steinfurt
Ob Immobilienbewertung, Bauabnahme oder Schadensgutachten – wir kennen den regionalen Markt und beraten Sie zuverlässig und unabhängig.
Warum Bauexperts Steinfurt?
- Langjährige Erfahrung und lokale Expertise
- Umfassende Beratung und transparente Gutachten
- Unterstützung bei Kauf, Sanierung und Neubau
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